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   OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07   

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https://dejure.org/2008,7351
OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07 (https://dejure.org/2008,7351)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2008 - 5 B 537/07 (https://dejure.org/2008,7351)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 5 B 537/07 (https://dejure.org/2008,7351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 105 Abs. 2a; SächsKAG § 7 Abs. 2; SächsBO § 48

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweitwohnungssteuerpflicht von Studenten; Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Zweitwohnungssteuersatzung); Definition des Begriffs "Zweitwohnung" u.a. mit Hilfe der Begriffe "Nebenwohnung" und ...

  • Judicialis

    GG Art. 105 Abs. 2a; ; SächsKAG § 7 Abs. 2; ; SächsBO § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitwohnung; Steuer; Hauptwohnung; Nebenwohnung; Zweitwohnungssteuer; Student

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungssteuer für Dresdner Studenten in Frage gestellt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dresdner Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer bei Zweitwohnsitz neben dem "Kinderzimmer" zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 277
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367

    Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07
    Dementsprechend habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14.2.2007 - 4 N 06.367 - für die Wohnungsdefinition lediglich an das Melderecht angeknüpft.

    Auch das von der Beklagen zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 14.2.2007 - 4 N 06.367 - (zitiert nach juris) führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Nur dann stellt sich die Frage, ob der Satzungsgeber berechtigt ist, Studenten, welche im Studienort eine Wohnung angemietet haben und denen im Elternhaus als Hauptwohnsitz ihr "Kinderzimmer" zur Verfügung steht, zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können (vgl. z. B. die Zweitwohnungssteuerpflicht verneinend: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06 -, OVG M-V, Urt. v. 20.6.2007 - 1 L 241/06 - sowie VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2007 - 25 K 2703/07 - a. A.: BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 -, sowie wohl auch: OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05 -, alle zitiert nach juris).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07
    Nach diesem Grundsatz muss der Abgabenpflichtige erkennen können, unter welchen Voraussetzungen er mit einer Abgabenerhebung rechnen muss (vgl. z. B. BVerfG, Urt. v. 19.3.2003 - 2 BvL 9/98 bis 12/98 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07
    Verbrauch- und Verkehrssteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur solche Steuern, die an örtliche Gegebenheiten, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (vgl. Beschl. v. 23.7.1963 - 2 BvL 11/61 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06

    Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07
    Nur dann stellt sich die Frage, ob der Satzungsgeber berechtigt ist, Studenten, welche im Studienort eine Wohnung angemietet haben und denen im Elternhaus als Hauptwohnsitz ihr "Kinderzimmer" zur Verfügung steht, zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können (vgl. z. B. die Zweitwohnungssteuerpflicht verneinend: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06 -, OVG M-V, Urt. v. 20.6.2007 - 1 L 241/06 - sowie VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2007 - 25 K 2703/07 - a. A.: BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 -, sowie wohl auch: OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05 -, alle zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07
    Nur dann stellt sich die Frage, ob der Satzungsgeber berechtigt ist, Studenten, welche im Studienort eine Wohnung angemietet haben und denen im Elternhaus als Hauptwohnsitz ihr "Kinderzimmer" zur Verfügung steht, zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können (vgl. z. B. die Zweitwohnungssteuerpflicht verneinend: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06 -, OVG M-V, Urt. v. 20.6.2007 - 1 L 241/06 - sowie VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2007 - 25 K 2703/07 - a. A.: BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 -, sowie wohl auch: OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05 -, alle zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 19.11.2007 - 25 K 2703/07

    Zweitwohnungssteuer für Studentenbude als Nebenwohnsitz unzulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07
    Nur dann stellt sich die Frage, ob der Satzungsgeber berechtigt ist, Studenten, welche im Studienort eine Wohnung angemietet haben und denen im Elternhaus als Hauptwohnsitz ihr "Kinderzimmer" zur Verfügung steht, zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können (vgl. z. B. die Zweitwohnungssteuerpflicht verneinend: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06 -, OVG M-V, Urt. v. 20.6.2007 - 1 L 241/06 - sowie VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2007 - 25 K 2703/07 - a. A.: BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 -, sowie wohl auch: OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05 -, alle zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 14 E 1045/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07
    Nur dann stellt sich die Frage, ob der Satzungsgeber berechtigt ist, Studenten, welche im Studienort eine Wohnung angemietet haben und denen im Elternhaus als Hauptwohnsitz ihr "Kinderzimmer" zur Verfügung steht, zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können (vgl. z. B. die Zweitwohnungssteuerpflicht verneinend: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06 -, OVG M-V, Urt. v. 20.6.2007 - 1 L 241/06 - sowie VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2007 - 25 K 2703/07 - a. A.: BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 -, sowie wohl auch: OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05 -, alle zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 25.07.2007 - 5 B 781/06

    Ausbildungsförderung; Darlehen; Fremdvergleich; Vermögen; nahe Angehörige

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlichen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 25.7.2007 - 5 B 781/06 -).
  • VG Dresden, 10.07.2007 - 2 K 374/07

    Dresdner Studenten klagen erfolgreich gegen Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07
    Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. Juli 2007 - 2 K 374/07 - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08

    Anträge der Stadt Halle auf Zulassung der Berufung in Verfahren der Erhebung von

    Die Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass die Definition der Wohnung im Sinne der ZwWStS in § 1 Abs. 4 ZwWStS (jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen und Schlafen benutzt wird) auch auf Erstwohnungen Anwendung finde und ein Kinderzimmer in einer elterlichen Wohnung daher keine Wohnung im Sinne der ZwWStS darstelle (vgl. dazu auch OVG Sachsen, Beschl. v. 28. Januar 2008 - 5 B 537/07 -, zit. nach JURIS), ist daher nicht Gegenstand der Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht gewesen.
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